Der Presseausweis – es kann nur einen geben

Seit Anfang 2018 gibt es endlich wieder den EINEN Presseausweis in Deutschland, den sogenannten „bundeseinheitlichen Presseausweis“.

In den Jahren davor hat es bei den Presseausweisen reichlich Wildwuchs gegeben. Mehr oder weniger dubiose Vereine verkauften ihre Ausweise an jeden, der bereit war, dafür ein paar Euro zu bezahlen. Oder auch ein paar Euro mehr. Ohne zu prüfen, ob derjenige auch tatsächlich hauptberuflich oder überhaupt als Journalist tätig ist. So eine Prüfung hätte natürlich dem Geschäftsmodell der Vereine widersprochen.

Dem Ansehen und der Wertigkeit des Presseausweises hat dieses Gebaren geschadet. Sinn des Presseausweise ist es, den Journalisten bei Behörden, Unternehmen, Veranstaltern oder gegenüber der Polizei als hauptberuflich tätigen Vertreter der Presse auszuweisen. Das war in den vergangenen Jahren nicht mehr gegeben, wenn jeder mit einem Wisch mit dem Schriftzug „Presseausweis“ wedeln konnte.

Ende 2016 hatte sich der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz angesichts des Missbrauchs darauf geeinigt, wieder einen „bundeseinheitliche Presseausweis“ einzuführen, wie es ihn vor 2009 schon gegeben hat.

So sieht er aus, der einzige echte Presseausweis.

Ausstellen dürfen den Presseausweis nur der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS).

Natürlich kann sich auch weiterhin jeder selbst einen „Presseausweis“ basteln, doch der sollte nicht als solcher anerkannt werden, da er keine Garantie darstellt, dass der Besitzer tatsächlich das ist, für was er sich ausgibt – ein hauptberuflicher Journalist. Es kann eben nur einen geben …

Bericht in der „Zeit“ über Missbrauch von sogenannten Presseausweisen.


Alt und neu

Auf der Rückseite des Presseausweises der vergangenen Jahre ist vermerkt:

„Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber(in) des Presseausweises als hauptberuflich tätige(n) Journalisten/in aus.

Der Presseausweis ist Eigentum des ausstellenden Verbandes und nach Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurückzugeben. Der Missbrauch des Ausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge.“

Auf der Rückseite des Presseausweises seit 2018 steht:

„Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Dieser Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützen. Er soll, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, seine/ihre Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung erleichtern. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.

Der Presseausweis ist Eigentum des ausstellenden Verbandes und nach Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert zurückzugeben. Der Missbrauch des Ausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge.“

Dazwischen steht die Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.


„Amtlich anerkannt“

„Amtlich anerkannt“, wie der neue Presseausweis auch beschrieben wird, bedeutet nicht staatlich gesteuert. Es heißt genau das, was da steht: Staatliche Stellen erkennen ihn als Beleg für die hauptberufliche journalistische Tätigkeit an. Nicht mehr und nicht weniger.